Einwände gegen A52 Ausbau nördlich AK E-Nord bis 11.12.19

Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B224 zur A52, ab dem AK Essen-Nord bis AK Essen/Gladbeck (roter Bereich), ist in der heißen Phase. Es ist dann zu befürchten, dass sich, bei einem Ausbau der A52, der zu erwartende erhebliche Mehrverkehr direkt vor der Essener „Haustür“ anstauen wird und sich über die Innenstadtstraßenbereiche der B224 (Gladbecker Str. etc.) und den Nebenstraßen ergießen wird.
Dies trifft uns vor allem auch, obwohl die A52 auf dem Essener Stadtgebiet nicht existiert/existieren wird. Man geht sogar soweit, uns als Stadt Essen quasi zu erpressen. Zitat eines Beteiligten: „Wir werden Euch den massiven Verkehr vor die Haustür kotzen, dass Ihr gar nicht anders könnt, als die A52 weiter zu bauen!“ 

Wer sich also solchen Methoden und dem Gesamtkonzept widersetzen will, hat auch als Essener Bürger/Bürgerin das Recht einzuwenden. So heißt es:
„Jeder, dessen Belange durch ein Straßen-, Eisenbahn- oder Straßenbahnplanfeststellungsverfahren berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen Betroffener müssen innerhalb der Einwendungsfrist erfolgen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen.“

 ➡ Einwendungen* gegen das geplante Bauvorhaben müssen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden bei der

  • Anhörungsbehörde,
  • Planfeststellungsbehörde oder
  • Gemeinde (u.a. bei den Städten Essen, Bottrop, Gladbeck, Dorsten)

 ➡ Die Einwendungsfrist endet am 11.12.2019 💡 .

Einwendungen können auch auf elektronischem Wege, dann aber nur wie folgt erhoben werden:

  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms-nrw.de-mail.de;
  • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms.sec.nrw.de.

Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht.

 ➡ Link zu den Unterlagen/Plänen des Verfahrens

*Einwendungen müssen nicht detailliert begründet werden! Eine einfache aber klare Aussage reicht zunächst vollkommen aus!

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